Hotel Riedlberg

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wellnesshotel Riedlberg

Das Hotel Riedlberg ist bemüht, seine Website www.riedlberg.de im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) sowie dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.riedlberg.de.

Wir orientieren uns an den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Wir möchten dafür sorgen, dass unsere Website www.riedlberg.de für alle Nutzer barrierefrei zugänglich ist im Sinne des BFSG. Wir achten darauf, folgenden Standard in der Konformitätsstufe AAA einzuhalten – Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt ist von www.riedlberg.de ist mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt. Die Internetseite wurde nach der Methode des BITV-Tests geprüft. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG Tests. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

Es bestehen folgende Unvereinbarkeiten und Ausnahmen:
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte der Website sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
• Videos: Eingebettete Videos verfügen derzeit teilweise nicht über Untertitel oder Audiobeschreibungen.
• Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor Inkrafttreten der aktuellen Richtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung
ist aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht möglich.
• PDF-Dokumente: Einige verlinkte PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Zukünftig wird auf barrierefreie Versionen geachtet.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
• Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des Hotels liegen (z. B. eingebettete Karten von Drittanbietern), sind unter Umständen nicht barrierefrei.
• Inhalte, die nach § 2 Abs. 3 WZG von der Richtlinie ausgenommen sind, wie z. B. Archivmaterial.

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2025 erstellt und basiert auf einer Selbsteinschätzung. Künftige Updates der Website werden regelmäßig im Hinblick auf Barrierefreiheit überprüft.
Die Internetseite wurde nach der Methode des BITV-Tests geprüft. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG Tests. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

Barriere melden
Ihnen ist eine Barriere auf www.riedlberg.de aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung!

Bitte teilen Sie uns mit:
• auf welcher Seite oder bei welcher Funktion Sie auf eine Barriere gestoßen sind,
• und wenn möglich, den genauen Link zur betreffenden Seite.

Kontakt für Rückmeldungen:
Hotel Riedlberg
Riedlbergweg 1
94256 Drachselsried
📧 info@riedlberg.de
📞 +49 (0) 9923 8410

Beschwerdeverfahren
Sollten Sie auf eine Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle
wenden.

Durchsetzungsverfahren:
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Über uns

Unser familiengeführtes Hotel steht für eine perfekte Kombination aus Natur, Sport und Spa. Unsere einzigartige Lage am Berg und im Wald bietet Ihnen die ideale Kulisse für einen unvergesslichen Aufenthalt.

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Kontakt

Sport- und Ferienhotel Riedlberg oHG
Kerstin Mühlbauer und Florian Mühlbauer
Riedlberg 1
D-94256 Drachselsried

+49(0)9924 9426-0

+49 (0) 9924/ 7273

Social Media

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